Dank Kurzzeitpflege in den Sommerurlaub

Doch für rund 4,7 Millionen pflegende Angehörige ist die Reise in die Berge oder ans Meer nicht so einfach.Deutschlandweit betreuen sie rund 1,2 Millionen Personen, die gemäß des Pflegeversicherungsgesetzes pflegebedürftig sind – in Sachsen allein rund 200.000. Wunsch und Bedarf nach einer Urlaubsvertretung sind hoch.

Im Grunde hat jeder Pflegende einen Anspruch auf Kurzzeitpflege. In dieser Zeit können Angehörige ihr pflegebedürftiges Familienmitglied vorrübergehend in einer stationären Pflegeeinrichtung unterbringen. Der KATHARINENHOF STIFT HARTENSTEIN bietet seit Jahren Kurzzeitpflegeplätze an. „Pflegende sollten sich vor einer Kurzzeitpflege erst einmal Rat holen. Wir starten immer erst einmal mit einem Beratungs- bzw. Aufnahmegespräch“, erläutert Jeannette Claus, Einrichtungsleiterin im KATHARINENHOF STIFT HARTENSTEIN. „Wir und auch die Angehörigen müssen sicher sein, dass die pflegebedürftige Person die kurzfristigen Veränderungen meistern kann. Die Kurzzeitpflege sollte für alle eine Erholung und neue Impulse bieten.“ So kommt es nicht selten vor, dass viele, die einmal im KATHARINENHOF in der Kurzzeitpflege waren, heute dauerhaft im Haus leben. Unter der Nummer 037605 7690 informiert der KATHARINENHOF über die Möglichkeit der Kurzzeitpflege, rechtliche Anforderungen, Antragsstellung bei den Pflegekassen und soziale Aspekte.

 

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KATHARINENHOF STIFT HARTENSTEIN

Jeannette Claus; Tel: 037605 7690; E-Mail: stift-hartenstein@katharinenhof.net

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