Pflegeratgeber: Von Pflegegraden über Pflegeversicherung bis zum Pflegegeld

Sie suchen Antworten auf Ihre Fragen in Sachen Pflege? Dann sind Sie hier richtig. Von der Entscheidungsfindung über die Bestimmung unterschiedlicher Pflegegrade, Kosten und Ansprüche unterschiedlicher Pflegleistungen und Pflegegelder bis hin zur Beschreibung der Vorteile unterschiedlicher Pflegeangebote – wir beraten Sie gerne auch persönlich! Kontaktieren Sie uns →

Entscheidungrot

Die richtige Entscheidung zur Pflege

Merken Sie schon seit einiger Zeit, dass Ihnen Ihre täglichen Verpflichtungen zuhause über den Kopf wachsen? Sie stellen fest, dass Sie sich in Ihrem Haus oder in Ihrer Wohnung nicht mehr so sicher fühlen? Ihnen fehlt der Kontakt zu Menschen, weil Sie vielleicht nicht mehr so mobil sind, wie Sie es einmal waren? Oder weil Sie schon nahestehende Menschen verloren haben? Und generell sind Sie nicht mehr sicher, wie lange Sie sich noch selbst versorgen können? Vielleicht möchten Sie sich aber einfach auch nur verwöhnen lassen, Verantwortung abgeben und sich umsorgen lassen?

Dann sollten Sie sich fragen, ob ein Umzug in ein Service-Wohnen oder ein Pflegeheim nicht ein sinnvoller Schritt ist. Ein solcher Schritt raus aus der vertrauten Umgebung und der eigenen Wohnung bedarf besonderer Überwindung. Aber gerade dieser Schritt kann Ihnen helfen, weiterhin ein selbstbestimmtes Leben zu führen und Teil einer sozialen Gemeinschaft zu sein. Wichtig ist, dass Sie diese Entscheidung rechtzeitig treffen.

Auch für Angehörige ist es nicht einfach, mit oder für ihre Liebsten zu entscheiden, wann der Moment gekommen ist, in dem ein Umzug in eine Seniorenwohnanlage sinnvoll wäre. Sie stehen möglicherweise im Gewissenskonflikt und wollen natürlich die richtige Entscheidung für Ihre Eltern oder Großeltern treffen. Wichtig ist es, für Betroffene und Angehörige zu erkennen, wann der Moment gekommen ist – und diesen nicht zu verpassen.

Kriterien für die Entscheidung

  • Zieht sich Ihr Eltern- oder Großelternteil immer stärker sozial zurück?
  • Besteht die Gefahr der Vereinsamung?
  • Ist der Aufbau eines neuen sozialen Umfelds noch möglich? Wünscht sich Ihr Eltern- oder Großelternteil mehr Geselligkeit?
  • Kommt der ambulante Pflegedienst und Ihre Betreuung an physische und psychische Grenzen?
  • Kann die Sicherheit des Betroffenen noch garantiert werden?
  • Nehmen Gefahren durch Unfälle im Haus zu?
  • Lässt die eigene Wohnung oder das eigene Haus eine Pflege zuhause baulich nicht zu?
  • Oder scheuen Sie den großen Organisationsaufwand einer häuslichen Pflege?
  • Ist es absehbar, dass eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung notwendig werden wird?
  • Treten erste Anzeichen einer Demenz auf?

Wir beraten Senioren und Seniorinnen, die ihre Entscheidung noch selbst treffen wollen, und natürlich auch deren Angehörigen. Kontakt

Angebotrot

Entscheidung für ein Angebot

Vorteile des Service-Wohnens

Die Entscheidung, welches das richtige Angebot für einen selbst im Alter sein könnte, ist nicht einfach. Solange Sie noch über eine hinreichende Eigenständigkeit verfügen, bietet das Service-Wohnen viele Vorteile: Sie wohnen in einer eigenen komfortablen, barrierefreien Wohnung und können dabei nach Bedarf eine Vielzahl an Leistungen des Service-Wohnen nutzen:

  • Bereitstellung eines Notrufsystems
  • Erreichbarkeit eines Ansprechpartners
  • Hauswirtschaftlicher Dienst, Saisonale Dekoration und Gestaltung der Grünanlagen
  • Veranstaltungen, Freizeit- und Kulturangebote u.a.
  • Unterstützung bei Behördenangelegenheiten und Schriftverkehr
  • Erreichbarkeit eines Ansprechpartners
  • Vermittlung verschiedener Dienstleistungen wie Friseur, Fußpflege, Fahr- und Begleitdienste

Wir möchten Ihnen das Leben und Wohnen bei uns so angenehm wie möglich gestalten und bieten Ihnen neben dem Grundservice des Service-Wohnens, unsere Komfort- und Serviceleistungen an, um auf individuelle Wünsche oder Anspruche einzugehen.

Diese beinhalten Zusatzleistungen in den Bereichen Verpflegung , Service - und Dienstleistungen wie z.B. Hausmeister-Service, Reinigung der Wohnung und Kurierdienste.

 

 

Ein grundsätzlicher Pflegebedarf ist somit kein Ausschlusskriterium für das Service-Wohnen. In vielen Einrichtungen des KATHARINENHOF finden Sie im Service-Wohnen neben der ambulanten Pflege auch stationäre Pflegeangebote.

Vorteile des stationären Pflegewohnens

Wenn der Gesundheitszustand der betroffenen Person intensive Pflege notwendig macht, sie alleine wohnt und die häusliche Pflege an zeitliche, psychische und physische Grenzen kommt, spätestens dann ist es an der Zeit einen Umzug in ein Pflegeheim zu erwägen. Der Umzug in die stationäre Pflege ist natürlich eine Herausforderung für die Betroffenen, kann aber für eine deutliche Verbesserung ihrer Gesamtsituation sorgen, denn die Vorteile überwiegen:

  • qualifizierte Fachbetreuung und Krankenpflege bei Tag und bei Nacht
  • ein behinderten- und altersgerechtes Umfeld
  • ein strukturierter Tagesablauf
  • regelmäßige Ansprache durch das Personal, die Mitbewohner*innen und soziale Angebote schützen vor Vereinsamung und Isolation
  • gemeinsame Mahlzeiten mit ausgewogener Ernährung und Getränkeangebot
  • in Notfällen, wie Sturz oder medizinischen Vorkommnissen, ist Hilfe direkt vor Ort
  • spezialisierte Betreuung bei Demenzerkrankungen

Vorteile der Tagespflege

Viele Menschen wollen allerdings solange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung wohnen bleiben. Wenn die Betroffenen jedoch mit den Alltagsanforderungen nicht mehr alleine zurechtkommen, sich zuhause immer mehr sozial isolieren und auch die vorhandenen Fähigkeiten nicht gefordert werden, ist die Tagespflege eine passende Lösung:

  • zuhause wohnen bleiben
  • den Tag gemeinsam mit anderen Menschen verbringen
  • ein strukturierter Tagesablauf
  • gemeinsame Mahlzeiten
  • Pflegeleistungen und therapeutische Betreuung
  • Training der vorhandenen geistigen und körperlichen Fähigkeiten
  • Entlastung der pflegenden Angehörigen
  • Transfer von der Häuslichkeit zur Tagespflege und zurück

Vorteile der ambulanten Pflege

Viele Menschen haben das Ziel, solange wie möglich auch im Alter zuhause in den vertrauten eigenen vier Wänden und ihrer sozialen Umgebung zu bleiben. Dies gilt auch dann, wenn sie pflegebedürftig werden. Neben den pflegenden Angehörigen macht das Angebot der Ambulanten Pflege dies möglich. Wichtig dabei ist, dass die räumlichen Voraussetzungen die Pflege zuhause auch ermöglichen. Außerdem sollten die Betroffenen neben dem Personal des ambulanten Pflegdienstes über weitere soziale Kontakte verfügen, um eine Vereinsamung zu vermeiden. Die Ambulante Pflege kann dann die passende Ergänzung sein, um lange zuhause leben zu können. In der Regel bietet sie folgende Leistungen an:

  • Hilfe bei der Grundpflege (z.B. Körperpflege, Fußbäder, Durchführung von Prophylaxen)
  • Häusliche Krankenpflege (z. B. Medikamentengabe, Injektionen, Infusionen, Verbände)
  • Unterstützung im Haushalt (z.B. Zubereitung von Mahlzeiten, Einkäufe, Reinigungsdienste, Wäschepflege)
  • Soziale Beratung (z.B. Beratung und Unterstützung beim Beantragen von Pflegegraden und von Hilfsmitteln)
  • Alltagsbegleitung oder Begleitung zum Arzt oder zu Behörden
  • Betreuung nach SGB XI § 45 b, also dem monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro bei Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege
  • Vermittlung weiterer Dienstleistungen (z.B. 24-Stunden-Notruf-Service)

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Kennenlernen und Ausprobieren

Egal, für welches Angebot der Betreuung, Versorgung oder Pflege im Alter Sie sich für sich oder Ihre Angehörigen entscheiden, sollten Sie diese abwägen und gut prüfen. Nehmen Sie sich die Zeit:

  • Vereinbaren Sie ein ausführliches Beratungsgespräch.
  • Lernen Sie die Einrichtung und die Mitarbeiter*innen kennen.
  • Fragen Sie andere Bewohner*innen nach deren Zufriedenheit.
  • Nehmen Sie vor Ihrer Entscheidung an geselligen Veranstaltungen der Einrichtung teil, um sich einen umfangeichenen Eindruck zu verschaffen.
  • Machen Sie sich ein Bild von der Hygiene, dem Geruch und Erscheinungsbild unserer einer Einrichtung.
  • Schauen Sie, ob es die Möglichkeit des Probewohnens in der Pflegeeinrichtung gibt.
  • Lassen Sie Ihren Angehörigen in einer Tagespflege einen Probetag verbringen. Nehmen Sie gegebenenfalls an einem Probetag teil.

Bei allen Zertifikaten oder Urkunden, die die Qualität einer Einrichtung belegen, ist es trotzdem wichtig, dass Sie und Ihre Angehörigen sich einen eigenen nachhaltigen Eindruck verschaffen. Denn nur so merken, Sie dass es für Sie, Ihre Angehörigen und natürlich auch für die Einrichtung passt. Sicherlich können Sie später die Einrichtung oder den Pflegedienst wechseln. Das ist aber immer mit einer besonderen Belastung für die Betroffenen verbunden.

Gerne können Sie uns kontaktieren. Wir nehmen uns die Zeit, die Sie brauchen, um das richtige Angebot für Sie oder für Ihre Angehörigen auszuwählen. Kontaktieren Sie uns!

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Kosten

Kosten des Service-Wohnen

Die Kosten im Service-Wohnen setzen sich aus zwei Komponenten zusammen: einerseits den Mietkosten, andererseits der Grundservicepauschale. Die Mietkosten orientieren sich an der Lage, der Größe und der Ausstattung der Wohnungen. Die Grundservicepauschale umfasst in der Regel die oben aufgeführten Leistungen, von denen einige monatlich pauschal und Wahlleistungen nach Bedarf und Inanspruchnahme abgerechnet werden. Üblicherweise schließt man einen Miet- und Servicevertrag ab.

Die Kosten für Miete und Betreuung tragen die Bewohner*innen alleine. Hier gibt es keine staatlichen Zuschüsse, solange nicht die Sozialhilfe zum Tragen kommt.

Im KATHARINENHOF variieren die Kosten je Standort

Kosten der stationären Pflege

Neben den Pflegekosten und dem pflegebedingten Aufwand setzen sich die Kosten der Versorgung in einer stationären Pflegeinrichtung in der Regel zusammen aus: den sogenannten Investitionskosten , Verpflegung, Unterkunft, Waschen der Wäsche, Reinigung des Zimmers oder der Wohnung, Telefon und Internet.

Aktueller Anteil der Pflegeversicherung für die stationäre Pflege in Euro pro Person pro Monat:

Pflegegrad I Pflegegrad II Pflegegrad III Pflegegrad IV Pflegegrad V
125,00 €  770,00 € 1.262,00 € 1.775,00 € 2.005,00 €

Bei pflegebedürftigen Menschen mit einem vom Medizinischen Dienst attestierten Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen Teil der reinen Pflegekosten.

Sprechen Sie uns an, damit wir Ihren Eigenanteil an einem Pflegeplatz für Sie berechnen.

Kosten der ambulanten Pflege

Wenn Ihr Angehöriger über Pflegegrad 2 oder höher verfügt und Sie bisher die Pflege komplett selbst übernommen haben, erhält Ihr Angehöriger dafür ein entsprechendes Pflegegeld zur freien Verfügung. In der Regel erhält die betreuende Person das Geld weitergereicht. Es handelt sich dabei um eine Aufwandsentschädigung der Pflegekasse für die häusliche Pflegetätigkeit.

Aktueller beträgt das Pflegegeld pro Monat:

Pflegegrad I Pflegegrad II Pflegegrad III Pflegegrad IV Pflegegrad V
0,00 € 332,00 € 573,00 € 765,00 € 947,00 €

Die Pflegeversicherung erstattet ebenfalls Leistungen der professionellen ambulanten Pflege bis zu einem gewissen Umfang im Rahmen der sogenannten Pflegesachleistungen. Dieses „Sachgeld“ ist an eine Dienstleistung gebunden. Es kann nur für einen ambulanten Pflegedienst, eine Tages- oder Nachtpflege in Anspruch genommen werden. Der Betroffene darf darüber nicht frei verfügen.

Aktueller Zuschuss der Pflegeversicherung zur Pflegesachleistung pro Monat:

Pflegegrad I Pflegegrad II Pflegegrad III Pflegegrad IV Pflegegrad V
0,00 € 761,00 € 1.432,00€ 1.778,00€ 2.200,00 €

Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistungen im Rahmen einer Kombinationspflege kombinieren. Allerdings reduziert die Pflegesachleistung das Pflegegeld.
Darüber hinaus übernehmen Krankenkassen Kosten für die häusliche Krankenpflege.

Sprechen Sie uns an, damit wir mit Ihnen ein Beratungstermin machen, um Ihren Pflegebedarf abzufragen, Ihren Eigenanteil berechnen und Ihnen einen Kostenvoranschlag unterbreiten.

Kosten der Tagespflege

Die Kosten der Tagespflege setzen sich aus vier Bestandteilen zusammen: dem Pflegesatz für die allgemeinen Pflegeleistungen und der sozialen Betreuung, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, den Investitionskosten sowie eventuellen Transportkosten. Die Inanspruchnahme von Tagespflege wird mit umfänglichen Leistungen der Pflegeversicherung gefördert. Dabei geht der Anspruch auf die Leistung der ambulanten Pflege (Pflegegeld, Kombileistung, Pflegeleistung) nicht verloren!

Aktueller Zuschuss der Pflegeversicherung pro Monat:

  • Pflegegrad 1                   0 €
  • Pflegegrad 2        689,00 €
  • Pflegegrad 3      1.298,00 €
  • Pflegegrad 4      1.612,00 €
  • Pflegegrad 5      1.995,00 €
  • Möglicher Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 bis 5: 125,00 €

Sprechen Sie uns an, damit wir Ihren Eigenanteil an der Tagespflege für Sie berechnen. Egal für welche Pflegeform Sie sich entscheiden, in allen Fragen zur Finanzierung können wir Sie auch kompetent beraten.

Entlastung der Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen durch individuelle Leistungszuschläge der Pflegekassen ab 01.01.2022

Wir möchten Sie hier über die Entlastung der Pflegebedürftigen durch individuelle Leistungszuschläge der Pflegekassen nach § 43 c SGB XI informieren. Die Grundlage hierfür bildet das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG).

Alle Heimbewohner*innen werden ab dem 1. Januar 2022 finanziell entlastet. Die Unterstützung ist einfach gestaffelt. Sie orientiert sich an der Dauer des vollstationären Aufenthaltes eines Versicherten nach § 43 SGB XI in einer Pflegeeinrichtung. Durch den Zuschlag der Pflegekasse verringert sich der persönliche Eigenanteil der Heimbewohner*in an den Pflegekosten.

Die Kosten für den Pflegeheimplatz/Heimentgelt setzen sich zusammen aus

  • Unterkunft und Verpflegung
  • Investitionskosten
  • Pflegekosten (pflegegradspezifischer Pflegesatz + Ausbildungskosten).

Der Eigenanteil der Pflegebedürftigen an den pflegebedingten Aufwendungen (Pflegekosten) wird künftig mit einem Leistungszuschlag durch die Pflegekasse bezuschusst.

Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten gehören nicht zu den pflegebedingten Aufwendungen und sind Eigenanteile, die die pflegebedürftige Heimbewohner*in selbst zu tragen hat.

Wie sieht die Staffelung des Leistungszuschlages aus?

Die Heimbewohner*in erhält bei einem Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung

  • bis zu 12 Monaten einen Zuschlag von 15 Prozent,
  • bei mehr als 12 Monaten einen Zuschlag von 30 Prozent,
  • bei mehr als 24 Monaten einen Zuschlag von 50 Prozent und
  • bei mehr als 36 Monaten einen Zuschlag von 75 Prozent

des Eigenanteils der Pflegekosten.  

Sprechen Sie uns an, damit wir Ihren Eigenanteil für Sie berechnen können. Egal für welche Pflegeform Sie sich entscheiden, in allen Fragen zur Finanzierung können wir Sie auch kompetent beraten.

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