Impressum

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KATHARINENHOF Seniorenwohn- und Pflegeanlage Betriebs-GmbH
Sitz der Zentrale: Markgrafenstraße 19, 10969 Berlin
Telefon:   +49 (0)30 – 847 151 – 902
Fax:    +49 (0)30 – 847 151 – 990
info@katharinenhof.net

Vertretung durch die Geschäftsführung: Annett Pohler.
Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Jochen Schellenberg
Sitz der Gesellschaft: Berlin
Handelsregister: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 33198
Inhaltlich verantwortlich gemäß § 6 MDStV: Annett Pohler.

Konzeption, Gestaltung und Redaktion DIE PR-BERATER AGENTUR FÜR KOMMUNIKATION GmbH


Widerspruch Werbe-Mails

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Damit die Kommentare zu unseren KATHARINENHOF Beinträgen fair und sachlich bleiben, gelten die unten aufgelisteten Regeln. Andere Nutzerinnen und Nutzer sind freundlich und respektvoll zu behandeln. Wir behalten uns vor, im Fall von Verstößen, einzelne Kommentare zu entfernen und bei schweren oder wiederholten Verstößen Nutzerinnen und Nutzer von unserem Kanal auszuschließen. Eine Diskussion über gelöschte Kommentare findet nicht statt.

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Hinweisgeberschutzgesetz

Am 2. Juli 2023 ist das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeber­schutz­gesetz) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist, dass hinweisgebende Personen, sogenannte Whistleblower, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam machen können.

Die KATHARINENHOF Gruppe hat eine externe Meldestelle nach dem HinSchG eingerichtet. Der Beschwerdekanal steht Ihnen als hinweisgebende Person zur Verfügung, sofern Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld Ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße im Sinne von § 2 HinSchG erlangt haben und diese melden oder offenlegen möchten. Dies sind insbesondere Straftaten, Bußgeldtatbestände sowie Verstöße gegen ausgewähltes Bundes-, Landes- und/oder EU-Recht (§ 2 Abs. 1 HinSchG).

Alle eingehenden Meldungen werden streng vertraulich und unter Zusicherung des Schutzes vor Repressalien behandelt.


Zum Meldesystem
Durch das Klicken auf den untenstehenden Link werden Sie direkt zu dem Meldesystem weitergeleitet und erhalten auf der Startseite zunächst eine Reihe von weiteren Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz sowie eine kurze Anleitung zur Einreichung Ihrer Meldung.

HIER KÖNNEN SIE EINEN VERSTOß MELDEN

Bitte beschreiben Sie alle Umstände des Falles so konkret wie möglich, um eine schnelle und sachgerechte Aufklärung des Sachverhaltes zu ermöglichen.

Wir sind stets darum bemüht, in unseren Gesellschaften und Einrichtungen eine Kultur der Transparenz zu fördern, sowie ethische und gesetzliche Normen einzuhalten. Aus diesem Grund stellen wir Ihnen hiermit ein professionelles System zur Verfügung, mit welchem Sie Verstöße datenschutzsicher und bei Bedarf anonym melden können.

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie zum Nachlesen hier. Ergänzend können sich hinweisgebende Personen an die Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ) wenden


Verfahrensordnung Beschwerdeverfahren Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Grundsatzerklärung gemäß §6 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Die KATHARINENHOF Betriebs GmbH, die KATHARINENHOF Service GmbH, die Lunapark GmbH,  die Lebenswerk GmbH und die  Catering C.A. & Catering KG möchten in ihrem Wirken und Handeln verantwortungsvoll, ethisch und gesetzeskonform in der eigenen Geschäftstätigkeit und in der Beziehung zu ihren Geschäftspartnern/innen, Kund/innen, Lieferanten/innen, Mitarbeiter/innen und anderen Betroffe­nen arbeiten. Eine Transparenz in diesem Zusammenhang hat für uns eine hohe Priorität.

Wir haben dazu ein Hinweisgeberverfahren eingerichtet, um anderen die Möglichkeit zu geben, uns auf Risiken und Verstöße gegen geltendes Recht, interne Richtlinien und Geschäftsgrundsätze hinzuweisen. Dadurch können wir als KATHARINENHOF GmbH wachsen und unsere eigenen Qualitätsstandards stetig verbessern. Dazu gehören menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken/ Verstöße im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).

Durch das Hinweisgeberverfahren wollen wir alle eingehenden Hinweise transparent aufarbeiten.

Zur Vereinfachung der Lesbarkeit der Verfahrensordnung werden Beschwerden/Risiken im folgenden Text als „Hinweise“ definiert.

Wird die Vertraulichkeit gewahrt?

Wir stellen sicher, dass die Identität der hineingebenden Person gewahrt bleibt und nicht befugte Mitarbeiter und etwaige Dritte darauf keinen Zugriff haben. Der hinweisgebenden Person sollen daraus keine Nachteile entstehen.

Dies bedeutet, dass beteiligte Abteilungen nur insoweit informiert werden, als dies zur Klärung des Sachverhalts zwingend erforderlich ist.

Alle eingehenden Hinweise/ Risiken werden im Einklang mit den einschlägigen Datenschutzvorgaben behandelt.

Informationen über die Identität der hinweisgebenden Person werden an staatliche Stellen und Behörden nur weitergegeben, wenn dies aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung erforderlich ist oder wenn ein hinreichender Verdacht auf eine Straftat besteht.


Wer kann Hinweise abgeben?

Jede Person kann Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Verstöße geben bzw. melden. Dies können Risiken/ Verstöße wie z.B. Sicherheitsrisiken, Schutz vor Machtmissbrauch, Zwangs- und Kinderarbeit und umweltbezogene Risiken wie bspw. Verunreinigungen von Luft, Wasser und Boden

Diese können im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit, dem wirtschaftlichen Handeln der KATHARINENHOF Gruppe und/oder mit einem direkten oder indirekten Zulieferer entstanden sein bzw. mit hinreichender Wahrscheinlichkeit entstehen.

Mitarbeiter/innen, Auftragnehmer/Innen, direkte und indirekte Zulieferer, Kund/innen, Bewoh­ner/Innen, andere Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) oder unbeteiligte Perso­nen können bespielhaft hinweisgebende Personen sein. Sie können selbst mittelbar/unmittelbar betroffen sein oder nicht selbst betroffen sein.

Das Verfahren zum Abgeben von Hinweisen ist jederzeit nutzbar und kostenfrei.


Wie können Hinweise abgegeben werden?

Der Hinweis kann über folgende beschriebene Wege abgegeben werden.


Postalisch an folgende Adresse:

KATHARINENHOF Betriebs-GmbH
Menschenrechtsbeauftragte

Markgrafenstr. 19
10969 Berlin


Telefonisch unter folgender Nummer:
030 847151-933
Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr erreichbar:


Per Mail an:

lksg@katharinenhof.net


Kann ein Hinweis auch anonym abgegeben werden?

Die hinweisgebende Person kann über die unter 3. hinterlegten Wege den Hinweis auch anonym abgeben. Eine Rückmeldung über den Bearbeitungsstand und die möglichen entstandene Maßnahmen zur Abstellung des Mangels ist bei einem anonymen Hinweis nicht möglich.


Welche Informationen werden benötigt?

Folgende Informationen sind für eine schnelle Prüfung und eine angemessene Bearbeitung hilfreich:
– Was ist vorgefallen?
– Was wurde beobachtet?
– Wann war das Ereignis?
– Wo war das Ereignis?
– Welche Personen bzw. welcher Personenkreis ist involviert?
– Wer ist betroffen?
– Wer hat das Ereignis möglicherweise noch wahrgenommen oder beobachtet?
– Wurde das Ereignis in der Vergangenheit schon auf anderen Kanälen gemeldet?
– Falls „Ja“: Was wurde schon unternommen?


Wer bearbeitet den Hinweis?

Der Hinweis wird vom Menschenrechtsbeauftragten bearbeitet. Dieser unterliegt der Verschwiegen­heit, ist nicht an Weisungen gebunden und ist verpflichtet unparteiisch zu handeln.

Der Menschenrechtsbeauftragte verfügt über notwendiges Fachwissen und ist in diesem Bereich geschult.


Was passiert, nachdem der Hinweis eingegangen ist?

Die hinweisgebende Person erhält innerhalb von in einer angemesseneren Zeit eine Eingangsbestätigung und wird über den weiteren Verlauf informiert. Wenn der Hinweis anonym abgegeben wurde und keine Kontaktaufnahme zum Hinweisgeber möglich ist, wird keine Eingangsbestätigung übermittelt.

Die eingegangenen Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft. Der Vorgang wird dokumentiert. Weiterhin wird geprüft, ob der Hinweis die Anforderungen gem. § 2(2) und (3) des LKSG erfüllt.

Bei Notwendigkeit weiterer relevanten Informationen, wird zu der hinweisgebenden Person Kontakt aufgenommen, um die Informationen einzuholen. Werden keine Tatsachen vorgetragen, die den Anfangsverdacht stärken, wird dies der hinweisgebenden Person mitgeteilt und die Prüfung der Beschwerde wird beendet.

Ist keine Kontaktaufnahme möglich, erfolgt der Abschluss ohne Information an die hinweisgebende Person.


Was passiert, nachdem alle notwendigen Informationen vorliegen?

Die Klärung des Hinweises wird eingeleitet, ggf. werden andere Fachbereiche zur Prüfung/Be­wertung mit herangezogen.


Was passiert, nachdem die Prüfung abgeschlossen ist?

Zeigt sich in der Prüfung, dass kein Verstoß gem. § 2 (2) und (3) des LKSG vorliegt, wird die hinweisgebende Person darüber informiert und die Bearbeitung ist abgeschlossen.

Zeigt die Prüfung ein Risiko oder einen Verstoß gem. § 2 (2) und (3) des LKSG, wird die hinweisgebende Person informiert und an der Lösungserarbeitung – wenn möglich – beteiligt. Es wird ein Vorschlag zur Verhinderung, Beendigung oder Minimierung des Ausmaßes des Risikos oder des Verstoßes erarbeitet, umgesetzt und evaluiert durch eine ausgewählte Person die bei der Bearbeitung des Risikos/ Verstoßes beteiligt ist. Die hinweisgebende Person wird über den einzelnen Schritt informiert. Zeigt die Evaluation, dass das Risiko minimiert oder abgestellt oder der Verstoß abgestellt ist, wird der Hinweis geschlossen. Die hinweisgebende Person wird über die Ergebnisse der Evaluation informiert.

Der hier beschriebene Prozess ist weiterhin folgend grafisch dargestellt:
Ablauf Beschwerdeverfahren

Beauftragter für Medizinprodukte-Sicherheit

Der Sicherheitsbeauftragte der KATHARINENHOF Betriebs GmbH für Medizinprodukte im Rahmen des MPG nach § 6 der MPBetreibV

ist erreichbar unter der Emailadresse: medizinproduktebeauftragter@katharinenhof.net

Gesetzliche Informationspflicht nach § 6 Abs. 3 Nr. 4 WBVG:

Das Unternehmen ist jederzeit bemüht, Streitigkeiten zunächst mit dem Bewohner, seinen Angehörigen oder Betreuern einvernehmlich und im direkten Austausch oder über die Bewohnervertretung oder auch über die Heimaufsichtsbehörde beizulegen. Selbstverständlich steht auch der ordentliche Rechtsweg dem Bewohner jederzeit offen. Das Heim ist darüber hinaus bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer  Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.

Internet: www.verbraucher-schlichter.de

Nehmen Sie Kontakt auf!
Katja Liebenthal
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E-Mail: