ACHTUNG Neue CORONA SCHUTZ- UND HYGIENEREGELN

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie über die NEUEN Regelungen zur Masken- und Testpflicht in unserer Einrichtung ab dem 01.03.2023 informieren.

Ab dem 01.03.2023 gilt für Angehörige, Besucher und Gäste des Hauses:

Die Regelungen zu Testnachweisen und Testungen nach § 28b IfSG werden aufgehoben.

Die Verpflichtung unserer Einrichtung zu stichprobenartigen Prüfungen von Testnachweisen nach § 28b IfSG entfällt damit ebenfalls.

Die Regelung zum Tragen einer Maske innerhalb der Einrichtung bleibt bestehen.

 

Ab dem 01.03.2023 gilt für Mitarbeiter:

Die Testpflicht (TestVO) und das Tragen von FFP2-Masken ist aufgehoben.

 

Ab dem 01.03.2023 gilt für Bewohner:

Alle Regelungen zum Tragen von Masken entfallen.

 

Vielen Dank Ihre Einrichtungsleitung

Daniela Schmidt-Lenk

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Daniela Schmidt-Lenk
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