Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie über die NEUEN Regelungen zur Masken- und Testpflicht in unserer Einrichtung ab dem 01.03.2023 informieren.
Ab dem 01.03.2023 gilt für Angehörige, Besucher und Gäste des Hauses:
Die Regelungen zu Testnachweisen und Testungen nach § 28b IfSG werden aufgehoben.
Die Verpflichtung unserer Einrichtung zu stichprobenartigen Prüfungen von Testnachweisen nach § 28b IfSG entfällt damit ebenfalls.
Die Regelung zum Tragen einer Maske innerhalb der Einrichtung bleibt bestehen.
Ab dem 01.03.2023 gilt für Mitarbeiter:
Die Testpflicht (TestVO) und das Tragen von FFP2-Masken ist aufgehoben.
Ab dem 01.03.2023 gilt für Bewohner:
Alle Regelungen zum Tragen von Masken entfallen.
Vielen Dank Ihre Einrichtungsleitung
Daniela Schmidt-Lenk