CORONA SCHUTZ- UND HYGIENEKONZEPT

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Besucher*innen,

unser Schutz- und Hygienekonzept zum Umgang mit der SARS-CoV 2 Pandemie berücksichtigt die aktuellen rechtlichen Grundlagen.

Konkret bedeutet dies für unsere stationären und teilstationären Einrichtungen und ambulanten Pflegedienste, dass die bundeseinheitlich verpflichtenden Regelungen zur Maskentragepflicht fortbestehen und im Übrigen einrichtungsindividuell Schutz- und Hygienemaßnahmen festgelegt werden können.

Besuchsmöglichkeiten

Personen mit Symptomen, die für eine Infektion mit SARS-CoV-2 sprechen können (Erkältungssymptome, aber auch Geruchs- oder Geschmacksverlust), sollten weiterhin von Besuchen dringend absehen.

Auch im Falle eines Infektionsgeschehens in der Einrichtung haben nicht betroffene Bewohner*innen das Recht, Besuche zu empfangen oder die Einrichtung zu verlassen. Einschränkungen des Besuchsrechts sind nur auf der Grundlage einer ausdrücklichen Anordnung des zuständigen Gesundheitsamtes gegeben.

Testverpflichtung

Die Regelungen zu Testnachweisen und Testungen nach § 28b IfSG werden ab dem 01. März 2023 aufgehoben. Die Verpflichtung der Einrichtungen zu stichprobenartigen Prüfungen von Testnachweisen nach § 28b IfSG entfällt damit ebenfalls.

Maskenpflicht für Besucher*innen

Besucher*innen haben in geschlossenen Räumen der Einrichtung, einschließlich im Zimmer der Bewohner*in, eine FFP-2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen.

Ausnahmen für eine Befreiung von der Maskenpflicht (z.B. die Vorlage eines medizinischen Attests) gelten für den Zutritt in die Einrichtung nicht. Sofern Kinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine FFP2-Maske oder OP-Maske tragen können, ist ersatzweise eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Alle Besucher*innen werden weiterhin gebeten, weiterhin Hygienemaßnahmen einzuhalten. Diese beinhalten:

  • das Tragen einer FFP2-Maske ohne Ausatemventil
  • die Händedesinfektion vor dem Betreten und beim Verlassen der Einrichtung und des Bewohnerzimmers
  • die Beachtung der Vorgaben zum regelmäßigen Lüften, mindestens jedoch vor und nach einem Besuch die Stoßbelüftung
  • bei Erkältungsanzeichen von einem Besuch abzusehen
Nehmen Sie Kontakt auf!
Tone Sakica
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